Service
Home English Impressum Kontakt
  PUBLIKATIONEN
   


Auf dieser Seite finden Sie Publikationen unserer Rechtsanwälte.

THEMA, AUTOR

VERÖFFENTLICHUNG

Verbesserung und Erneuerung oder bloßer Unterhalt bzw. Instandsetzung von Gemeindestraßen im kommunalen Beitragsrecht nach Art. 5 KAG.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Heinz Köhler, Landrat a.D.
Juni 2007 lesen
drucken
einklappen

Nach Art. 5 KAG können Gemeinden zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von gemeindlichen Straßen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser gemeindlichen Straßen beson-dere Vorteile bietet.

Im vorliegenden Fall hat das Landratsamt die Gemeinde, die 1996 eine dementsprechende Straßenausbausatzung erlassen hat, aufgefordert die Satzung auch anzuwenden. Die Gemeinde trägt vor, es habe sich um eine bloße Unterhaltsungsmaßnahme gehandelt, so dass kein Beitrag von den Bürgern verlangt werden kann.

Es geht also im die Frage ob es sich um eine beitragspflichtige Verbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahme gehandelt hat bei der Straßensanierung oder aber es eine bloße Instandsetzung bzw. Reparatur gewesen ist.

Dies ist in jedem Einzelfall zu klären, aber einzelne Markmale zur Abgrenzung sind in Literatur und Rechtsprechung herausgearbeitet worden.

So wird die Auffassung vertreten (Wille in KGSt 74. Seite 22), dass eine Reparatur (= Instandsetzung) gleichzeitig Elemente der Unterhaltung, der Erneuerung und der Verbesse-rung in sich trägt. Instandsetzung, Neuerung und Verbesserung überschneiden sich damit. Eine bloße Unterhaltsmaßnahme oder Instandsetzungsmaßnahme liegt vor, wenn es in erster Linie um die Erhaltung des einmal geschaffenen Zustands geht. So zählen zum laufenden Unterhalt und zur Instandsetzung alle Maßnahmen, die notwendig sind um eine Straße in einen ihrer Bestimmung entsprechenden gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, die also der Erhaltung des bestehenden Zustands dient (Bayerischer VGH in Bayerischer Verwaltungsblätter 76,16). Angesichts der Tatsache, dass die Verschleißschicht einer Fahrbahndecke einer starken Abnutzung unterliegt und deshalb typischerweise bereits nach wenigen Jahren die Aufbringung einer neuen Verschleißschicht erforderlich wird ist eine derartige Maßnahme der Instandsetzung zuzurechnen die keine Beitragspflicht auslöst (OLG Münster in NWVBl 91, 19). Entscheident ist, dass durch den Ausbau einer oder mehrerer Schichten der alte Zustand wieder hergestellt wird. Dann kann nur eine Instandsetzung vorliegen (OLG Münster in NWVBl 91, 346). Im vorliegenden Fall wurde lediglich der alte Zustand wieder hergestellt auch wenn eine Verschleißdecke neu aufgebracht wurde. Straßen wurden lediglich in ihren alten Zustand wieder hergestellt.

Die Entscheidung über Art und Weise der Ausgestaltung einer Baumaßnahme steht daher im Ermessen der Gemeinde. Es liegt dabei im Ermessen der Gemeinde ob sie sich für eine bloße Instandsetzung einer beschädigten Anlage oder für eine Ausbaumaßnahmen entschließt die gegenüber dem ursprünglichen Zustand zu einer Verbesserung führt. Die Gemeinde hatte sich in dem Fall dafür entschieden für eine bloße Instandsetzung der beschädigten bzw. abgenutzten Straße.

Entscheidend ist auch, dass die Beweislast bei der Gemeinde liegt. In dem Fall lagen keine Ausbaupläne vor. Auch keine Bestandsaufnahme und keine Fotos zu den jeweils früheren Zuständen. Demgemäß ist die Gemeinde in der Situation, dass sie die Beweislast zu tragen.

Public Private Partnership (PPP)
"Eine Chance für Kommunen?"
Autor: Rechtsanwalt Dr. Heinz Köhler, Landrat a.D.
Juli 2006 lesen
drucken
einklappen

Die Kommunen – die Städte, Gemeinden und Landkreise – haben seit Jahren erhebliche finanzielle Probleme. Gerade in der Region Kronach. Notwendige Sanierungen können nicht mehr gemacht werden – Neubauvorhaben müssen zurückgestellt werden. Deshalb verdient unter diesem Gesichtspunkt eine Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Auftraggebern besondere Beachtung. Die so genannten Public Private Partnership kurz PPP, dass heißt öffentlich-private Partnerschaft, zu deren Erleichterung der Bundestag im letzten Jahr maßgebliche Hindernisse aus dem Weg geräumt hat. Solche öffentlich-privaten Partnerschaften sind auch für zahlreiche Projekte in unserer Region ab einer gewissen Größenordnung interessant und denkbar.

Vom Grundverständnis her geht es um eine neue Aufgaben- und Risikoverteilung zwischen öffentlichem Sektor und der Privatwirtschaft. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten wie eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen und Infrastruktur gebaut werden kann durch Kommunen: Rein öffentlichrechtlich oder rein privatrechtlich. Die öffentlich-private Partnerschaft ist ein dritter Weg. Im Rahmen einer PPP verpflichtet sich ein privater Unternehmer gegenüber der öffentlichen Hand dazu eine bestimmte Infrastrukturaufgabe durchzuführen und das Infrastrukturobjekt über einen längeren Zeitraum zu betreuen und zu erhalten. Dadurch werden alternative Finanzierungsprojekte ermöglicht, die in Zeiten der Finanznot und einer großen Zahl dringlich durchzuführender Infrastrukturprojekte nötig sind. Auf der Grundlage einer sachgerechten und ausgewogenen Risikoverteilung zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen sollten einerseits die Finanzierungskosten der öffentlichen Hand möglichst gering gehalten und mehr Flexibilität bei der Realisierung von Projekten erreicht werden.

Die einzelnen Vertragsmodelle lassen sich dadurch unterscheiden ob es sich um Projekte handelt bei denen Entgelte eingenommen werden (zum Beispiel Abwassergebühr bei einer Kläranlage) oder von solchen bei denen keine Refinanzierungsmöglichkeit (z.B. eine Sporthalle) gegeben ist.

Auch in Bayern besteht seit 2004 bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Innenministerium eine PPP-Arbeitsgruppe, an der unter anderem der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Gemeindetag maßgeblich vertreten sind. Dies beweist, dass hohe Interesse der kommunalen Spitzenverbände für die Bayrischen Kommunen.

So liegt der Charme von PPP auch darin, dass eine Finanzierungsalternative geboten wird die losgelöst von Haushaltszwängen ist. Kommunen verbinden die PPP zunächst mit dem Ziel, ihren Möglichkeiten zur Haushaltsfinanzierung zu erweitern.

Da ist jedoch nur der erste Blick. Auf den zweiten Blick wird jedoch deutlich, dass PPP weit mehr als ein Finanzierungsmodel ist, sondern den gesamten Vorgang der Beschaffung öffentlicher Leistungen verändert.

Materiell gewinnen die Kommunen durch PPP erst dann, wenn die laufenden Zahlungen zum Beispiel für ein Schulgebäude niedriger ausfallen als im Falle einer Eigeninvestition durch die Gemeinde. Unter dem Strich lassen sich niedrigere Zahlungen für die Gebäudenutzung über Einsparungen in grundsätzlich allen Kostensparten erzielen, sei es bei Planungskosten, Baukosten, Finanzierungskosten, Bewirtschaftungskosten, Energiekosten, Instandhaltungskosten und wo auch immer. Einspareffekte ergeben sich tatsächlich in vielen Fällen. So hat man in Bayern Einsparungseffekte ausgerechnet in einer Größenordnung von bis zu 15 % im Vergleich zu traditionellen herkömmlichen Investitionen.

Hinzukommt als wichtigstes Element der Wettbewerb bei der Auswahl des privaten Partners. Dieser Wettbewerb bezieht qualitative Aspekte vor allem sämtliche Kostenaspekte mit ein von Baukosten angefangen über Instandhaltungskosten, sämtliche betriebliche Kosten bis zu Finanzierungskosten, Risikokosten und gelegentlich auch Wiederwertungskosten. Da sämtliche Kosten einbezogen werden, die während des Investitionslebenszyklus eines Projekts anfallen, werden die Kosten auch in der wechselseitigen Abhängigkeit von einander betrachtet und im Wettbewerb optimiert. Wechselseitige Abhängigkeit besteht z.B. zwischen Baukosten und Energiekosten um ein anschauliches Beispiel zu nehmen, aber natürlich auch an vielen anderen Stellen.

Der Bau- und Betriebsleistungen einschließende Wettbewerb kann auch Inovationspotentiale freisetzen, wie ein Beispiel eine Schulprojektes des Goethe-Gymnasiums in Regensburg zeigt.

Wenn der Wettbewerb funktioniert, dann kann sich und wird sich häufig das Einsparziel erreichen lassen. Auch wenn es in einigen Beispielfällen lediglich 15 % beträgt, dann resultieren daraus immerhin 15 % mehr Handlungsspielraum für die Kommunen.

Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist der „Vorzieheffekt“ durch PPP. Die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen in die Jahre gekommener Infrastruktur steigen nicht selten besorgniserregend an. Der Hauptanreiz für ein PPP-Projekt mag in solchen Fällen sein, Sanierung und Neubau vorziehen zu können und damit die gestiegenen Instandhaltungskosten des alten Gebäudes einzusparen.

Aber es ist auch bei PPP-Projekten der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung zu beachten. Daraus folgt, dass eine PPP nur dann die richtige Bereitstellungsform ist, wenn sie sich mindestens ebenso kostengünstig darstellt wie traditionelle Bereitstellung. So fallen zum Beispiel höhere Beratungskosten und Finanzierungskosten die das Projekt verteuern. Aber im Regelfall wird das PPP-Projekt trotzdem billiger sein. Es ist daher ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Nur wenn der Vergleich ergibt, dass das PPP-Projekt wirtschaftlicher ist, kann zu einem PPP-Projekt geraten werden.

PPP-Projekte unterliegen auch den Regeln des Vergaberechts. Dennoch lässt sich auch das umfassende Vertragswerk einer PPP unter dem Aspekt des Vergaberechts verhandeln, wenn das Verfahren sachgerecht vorbereitet und anschließend transparent durchgeführt wird.

Auch ist ein PPP-Projekt nicht zuschussschädlich. Dabei muss sich das Investitionsprojekt grundsätzlich im Eigentum des öffentlichen Auftraggebers befinden.

Der öffentlich-privaten Partnerschaft gehört ohne Zweifel im kommunalen Bereich die Zukunft. Immer mehr Städte, Landkreise und Gemeinden verwirklichen Projekte als PPP. So hat der Landkreis Offenbach seine sämtlichen Schulen in einem PPP-Projekt saniert. Die Stadt Hof führt die Sanierung der Freiheitshalle als PPP durch. Die Stadt Fürth baut und betreibt das Thermalbad als PPP. Ein weiteres Beispiel für eine PPP-Maßnahme ist der Herkulespark im Nürnberger Süden. Und die Stadt Bad Wörishofen hat ihre Kläranlage in einem PPP-Projekt verwirklicht.

Die Beispiele zeigen: PPP können vielseitig eingesetzt werden. Sie können auch Einsparungen bringen, die mit 10 bis 20 % anzusetzen sind. Aber Voraussetzung ist ein wirtschaftlicher Vergleich und eine sorgfältige Planung und Beratung der Kommunen.

 


Anfang