Die Kommunen – die Städte, Gemeinden und
Landkreise – haben seit Jahren erhebliche finanzielle
Probleme. Gerade in der Region Kronach. Notwendige Sanierungen
können nicht mehr gemacht werden – Neubauvorhaben
müssen zurückgestellt werden. Deshalb verdient
unter diesem Gesichtspunkt eine Zusammenarbeit von privaten
und öffentlichen Auftraggebern besondere Beachtung.
Die so genannten Public Private Partnership kurz PPP,
dass heißt öffentlich-private Partnerschaft,
zu deren Erleichterung der Bundestag im letzten Jahr
maßgebliche Hindernisse aus dem Weg geräumt
hat. Solche öffentlich-privaten Partnerschaften
sind auch für zahlreiche Projekte in unserer Region
ab einer gewissen Größenordnung interessant
und denkbar.
Vom Grundverständnis her geht es um eine neue
Aufgaben- und Risikoverteilung zwischen öffentlichem
Sektor und der Privatwirtschaft. Es gibt grundsätzlich
zwei Möglichkeiten wie eine öffentliche Aufgabe
wahrgenommen und Infrastruktur gebaut werden kann durch
Kommunen: Rein öffentlichrechtlich oder rein privatrechtlich.
Die öffentlich-private Partnerschaft ist ein dritter
Weg. Im Rahmen einer PPP verpflichtet sich ein privater
Unternehmer gegenüber der öffentlichen Hand
dazu eine bestimmte Infrastrukturaufgabe durchzuführen
und das Infrastrukturobjekt über einen längeren
Zeitraum zu betreuen und zu erhalten. Dadurch werden
alternative Finanzierungsprojekte ermöglicht, die
in Zeiten der Finanznot und einer großen Zahl
dringlich durchzuführender Infrastrukturprojekte
nötig sind. Auf der Grundlage einer sachgerechten
und ausgewogenen Risikoverteilung zwischen öffentlichen
und privaten Unternehmen sollten einerseits die Finanzierungskosten
der öffentlichen Hand möglichst gering gehalten
und mehr Flexibilität bei der Realisierung von
Projekten erreicht werden.
Die einzelnen Vertragsmodelle lassen sich dadurch unterscheiden
ob es sich um Projekte handelt bei denen Entgelte eingenommen
werden (zum Beispiel Abwassergebühr bei einer Kläranlage)
oder von solchen bei denen keine Refinanzierungsmöglichkeit
(z.B. eine Sporthalle) gegeben ist.
Auch in Bayern besteht seit 2004 bei der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Innenministerium eine PPP-Arbeitsgruppe,
an der unter anderem der Bayerische Städtetag,
der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Gemeindetag
maßgeblich vertreten sind. Dies beweist, dass
hohe Interesse der kommunalen Spitzenverbände für
die Bayrischen Kommunen.
So liegt der Charme von PPP auch darin, dass eine Finanzierungsalternative
geboten wird die losgelöst von Haushaltszwängen
ist. Kommunen verbinden die PPP zunächst mit dem
Ziel, ihren Möglichkeiten zur Haushaltsfinanzierung
zu erweitern.
Da ist jedoch nur der erste Blick. Auf den zweiten
Blick wird jedoch deutlich, dass PPP weit mehr als ein
Finanzierungsmodel ist, sondern den gesamten Vorgang
der Beschaffung öffentlicher Leistungen verändert.
Materiell gewinnen die Kommunen durch PPP erst dann,
wenn die laufenden Zahlungen zum Beispiel für ein
Schulgebäude niedriger ausfallen als im Falle einer
Eigeninvestition durch die Gemeinde. Unter dem Strich
lassen sich niedrigere Zahlungen für die Gebäudenutzung
über Einsparungen in grundsätzlich allen Kostensparten
erzielen, sei es bei Planungskosten, Baukosten, Finanzierungskosten,
Bewirtschaftungskosten, Energiekosten, Instandhaltungskosten
und wo auch immer. Einspareffekte ergeben sich tatsächlich
in vielen Fällen. So hat man in Bayern Einsparungseffekte
ausgerechnet in einer Größenordnung von bis
zu 15 % im Vergleich zu traditionellen herkömmlichen
Investitionen.
Hinzukommt als wichtigstes Element der Wettbewerb bei
der Auswahl des privaten Partners. Dieser Wettbewerb
bezieht qualitative Aspekte vor allem sämtliche
Kostenaspekte mit ein von Baukosten angefangen über
Instandhaltungskosten, sämtliche betriebliche Kosten
bis zu Finanzierungskosten, Risikokosten und gelegentlich
auch Wiederwertungskosten. Da sämtliche Kosten
einbezogen werden, die während des Investitionslebenszyklus
eines Projekts anfallen, werden die Kosten auch in der
wechselseitigen Abhängigkeit von einander betrachtet
und im Wettbewerb optimiert. Wechselseitige Abhängigkeit
besteht z.B. zwischen Baukosten und Energiekosten um
ein anschauliches Beispiel zu nehmen, aber natürlich
auch an vielen anderen Stellen.
Der Bau- und Betriebsleistungen einschließende
Wettbewerb kann auch Inovationspotentiale freisetzen,
wie ein Beispiel eine Schulprojektes des Goethe-Gymnasiums
in Regensburg zeigt.
Wenn der Wettbewerb funktioniert, dann kann sich und
wird sich häufig das Einsparziel erreichen lassen.
Auch wenn es in einigen Beispielfällen lediglich
15 % beträgt, dann resultieren daraus immerhin
15 % mehr Handlungsspielraum für die Kommunen.
Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist der
„Vorzieheffekt“ durch PPP. Die Instandhaltungs-
und Bewirtschaftungsaufwendungen in die Jahre gekommener
Infrastruktur steigen nicht selten besorgniserregend
an. Der Hauptanreiz für ein PPP-Projekt mag in
solchen Fällen sein, Sanierung und Neubau vorziehen
zu können und damit die gestiegenen Instandhaltungskosten
des alten Gebäudes einzusparen.
Aber es ist auch bei PPP-Projekten der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung
zu beachten. Daraus folgt, dass eine PPP nur dann die
richtige Bereitstellungsform ist, wenn sie sich mindestens
ebenso kostengünstig darstellt wie traditionelle
Bereitstellung. So fallen zum Beispiel höhere Beratungskosten
und Finanzierungskosten die das Projekt verteuern. Aber
im Regelfall wird das PPP-Projekt trotzdem billiger
sein. Es ist daher ein Wirtschaftlichkeitsvergleich
durchzuführen. Nur wenn der Vergleich ergibt, dass
das PPP-Projekt wirtschaftlicher ist, kann zu einem
PPP-Projekt geraten werden.
PPP-Projekte unterliegen auch den Regeln des Vergaberechts.
Dennoch lässt sich auch das umfassende Vertragswerk
einer PPP unter dem Aspekt des Vergaberechts verhandeln,
wenn das Verfahren sachgerecht vorbereitet und anschließend
transparent durchgeführt wird.
Auch ist ein PPP-Projekt nicht zuschussschädlich.
Dabei muss sich das Investitionsprojekt grundsätzlich
im Eigentum des öffentlichen Auftraggebers befinden.
Der öffentlich-privaten Partnerschaft gehört
ohne Zweifel im kommunalen Bereich die Zukunft. Immer
mehr Städte, Landkreise und Gemeinden verwirklichen
Projekte als PPP. So hat der Landkreis Offenbach seine
sämtlichen Schulen in einem PPP-Projekt saniert.
Die Stadt Hof führt die Sanierung der Freiheitshalle
als PPP durch. Die Stadt Fürth baut und betreibt
das Thermalbad als PPP. Ein weiteres Beispiel für
eine PPP-Maßnahme ist der Herkulespark im Nürnberger
Süden. Und die Stadt Bad Wörishofen hat ihre
Kläranlage in einem PPP-Projekt verwirklicht.
Die Beispiele zeigen: PPP können vielseitig eingesetzt
werden. Sie können auch Einsparungen bringen, die
mit 10 bis 20 % anzusetzen sind. Aber Voraussetzung
ist ein wirtschaftlicher Vergleich und eine sorgfältige
Planung und Beratung der Kommunen.